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Bundesverfassungsgericht fordert Novelle des Glücksspielrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist, und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert (– 1 BvR 1054/01 –).

Da der Online- und Mobile-Wettmarkt einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce liefern kann, berührt die Frage der Glücksspielgesetzgebung die vom BITKOM vertretene Informations-, Kommunikations- und Medienbranche in verschiedenen Bereichen.

BITKOM möchte daher bereits in diesem frühen Stadium mit Empfehlungen zu einem zukünftigen Rechtsrahmen zur Diskussion beitragen.

Das Positionspapier des BITKOM zu dem Thema liegt hier zum Download bereit.

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Ansprechpartnerin

Adél Holdampf-Wendel
a.holdampf@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-221
Fax: 030.27576-51-221

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