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7. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag vereinbart

Auf ihrer jüngsten Konferenz haben die Ministerpräsidenten der Länder eine Einigung über den 7. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag erzielt. Dabei konnte BITKOM gleich an zwei Stellen Erfolge seiner politischen Arbeit in der Vergangenheit verzeichnen.

Zum einen wurde vereinbart, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig engere Grenzen für ihre Internetangebote zu ziehen. So können Mediendienste künftig nur noch „programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt“ angeboten werden. Dies stellt eine deutliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Formulierung dar, die nur „vorwiegend programmbegleitende“ Angebote forderte. Die Gefahr der wettbewerbsverzerrenden Konkurrenz durch gebührenfinanzierte Angebote dürfte künftig also deutlich gemindert sein.

Zumindest zunächst einmal wurde zum anderen auch die Gefahr gebannt, dass künftig Rundfunkgebühren auf PCs oder andere Endgeräte erhoben werden, mit denen über einen Internetanschluss öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen werden können. Zwar konnte über eine von BITKOM favorisierte gänzliche Neuordnung der Rundfunkfinanzierung keine Einigung erzielt werden, doch wurde wenigstens das bislang Ende 2004 auslaufende Moratorium für Internet-Rechner bis Ende 2006 verlängert. Hiernach sind bis dahin erst einmal alle Rechner, mit denen ausschließlich über das Internet Rundfunkempfang möglich ist (anderes gilt also bei eingebauter TV-Karte), von der Rundfunkgebührenpflicht befreit.

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Ansprechpartner

Adél Holdampf
Referentin Medien- und Netzpolitik
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Tel.: 030.27576-221
Fax: 030.27576-400

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