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BITKOM fordert Grenzen für öffentlich-rechtliche Online-Auftritte

Berlin, 9. Juli 2002. — Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) kritisiert den fortschreitenden Ausbau der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender. Hier wird in den allgemeinen Gebührentopf gegriffen, zu Lasten jener Gebührenzahler, die nicht einmal einen Internet-Anschluss besitzen. BITKOM unterstützt deshalb eine Forderung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). „Die Internet-Auftritte der Sender kosten den Bürger viel Geld und verzerren darüber hinaus in eklatanter Weise den Wettbewerb in dem wichtigen und zukunftsträchtigen Online-Markt“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Die öffentlich-rechtlichen Sender betreiben heute bereits eine breite Palette an Online-Shops, z.B. für Haushaltsgeräte, sie bieten virtuelle Marktplätze und Wirtschaftsinformationen, gesponserte Gewinnspiele, Gratis-SMS sowie Chat-Räume oder kooperieren mit kommerziellen Wettgemeinschaften. „Hier muss möglichst schnell eine klare Grenze gezogen werden“, fordert Rohleder. Denn diese Angebote werden wie die öffentlich-rechtlichen Fernsehsendungen aus den Zwangsgebühren der Bürger finanziert. „Jeder muss zahlen, unabhängig davon, ob er dieses Angebot auch nutzt“. Mit dem ständigen Ausbau der Internet-Präsenz und der Einführung immer neuer Spartenprogramme würde der Gebührenbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ständig weiter ansteigen. Betroffen sei insbesondere auch die freie Internet-Wirtschaft, die in einem ungleichen Wettbewerb kämpfen müsse. Die Europäische Kommission hat daher schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass E-Commerce-Aktivitäten nicht zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gehören.

Regeln der Fernsehwelt nicht auf das Internet übertragbar

„Jedes öffentlich-rechtliche Angebot, das durch eine Zwangsabgabe finanziert wird, stellt einen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte dar und bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung“, betont Rohleder. Die Argumente für eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im traditionellen Hörfunk- und Fernsehbereich lassen sich nicht auf das Internet übertragen. Im World Wide Web handelt es sich um interaktive Inhalte, die der Nutzer nach seinem persönlichen Bedarf auswählt und abruft. Dort hat der Nutzer eine sehr viel größere Auswahl an Inhalten. Während die Zahl von Radio- und Fernsehprogrammen zwangsläufig begrenzt ist, bestehen bei den Internet-Angeboten solche Schranken nicht. Hier besteht bereits ein internationaler Wettbewerb beliebig vieler Inhalte. „Dieser Wettbewerb, in dem sich am Ende die besonders attraktiven Inhalte durchsetzen werden, muss dann aber auch möglichst frei geführt werden“, unterstreicht Rohleder. „Und hierzu passen weitreichende staatliche, durch Zwangsgebühren subventionierte Angebote definitiv nicht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BITKOM fordert daher die öffentlich-rechtlichen Sender zu einer deutlichen Begrenzung ihrer Online-Aktivitäten auf. Darüber hinaus wird der Gesetzgeber aufgefordert, im zugrundeliegenden Rundfunkstaatsvertrag klarzustellen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter im Internet allein auf unmittelbar programmbezogene Informationen zu beschränken haben.

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Tel.: 030.27576-221
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