BITKOM erarbeitet Mustervertrag für Vermittlungsdienst
Anbieter öffentlicher Telefondienste müssen einen Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte anbieten oder sich finanziell an der Bereitstellung beteiligen. Hörgeschädigten Menschen soll durch die Einbindung eines Gebärden- bzw. Schriftdolmetschers ein barrierefreies und eigenständiges Telefonieren ermöglicht werden. In enger Kooperation mit der Bundesnetzagentur und Tess GmbH (einem Anbieter entsprechender Dienste) hat BITKOM einen Mustervertrag für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer entworfen. Der Abschluss des Vertrages hat den Vorteil, dass man gegenüber einem Kostenbescheid durch die BNetzA die Umsatzsteuer sparen kann. Sie finden den Vertrag hier zum Download.