Die Bundesregierung hat im Februar einen Entwurf einer Telekommunikations-Nummerierungsverordnung vorgelegt und ein schriftliches Anhörungsverfahren eingeleitet, an welchem sich der BITKOM mit einer Stellungnahme beteiligt hat.[1] Am 25. Juni 2007 hat die Bundesregierung ein auf Basis des Anhörungsverfahrens nochmals überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Der BITKOM nimmt die Gelegenheit wahr, zu dieser überarbeiteten Fassung nochmals Stellung zu nehmen.Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit Ihrer Überarbeitung auf eine Vielzahl von Einwänden seitens der betroffenen Branchen reagiert und mit dem Neuentwurf die Befugnisse der Bundesnetzagentur weiter präzisiert hat. Dies betrifft insbesondere das Nummerierungskonzept, dessen Anforderungen mit § 2 jetzt verdeutlicht wurden. Wir bewerten es außerdem positiv, dass mit dem Neuentwurf grundlegende verfahrenrechtliche Weichenstellungen vorgenommen, indem nunmehr verstärkt obligatorische Anhörungsverfahren, aber auch Übergangsfristen bei Änderungen des Nummerplanes eingeführt wurden. Auch die Streichung des Konzepts der „vorläufigen Zuteilung“ wird von uns unterstützt.
Neben diesen positiven Aspekten sehen wir indes auch nach der Überarbeitung noch einzelne Kritikpunkte, um deren Berücksichtigung wir im weiteren Verlauf dringend bitten. Die Einzelheiten können Sie in der hier zum Download zur Verfügung stehenden Stellungnahme nachlesen.