Die Bundesregierung hat am 18. April 2007 einen Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vorgelegt. Der Entwurf sieht vor allem Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Er will einerseits Regelungen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung sowie weitere Zugriffsrechte auf Kommunikationsdaten reformieren. Andererseits setzt er die Richtlinie über die Speicherung von Kommunikationsdaten, die sog. „Vorratsdatenspeicherung“ um. BITKOM hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) bereits ausführlich zu den geplanten Neuregelungen Stellung genommen.[1] Wo der RegE an diesen festhält, sollen daher hier nur die Kernaspekte wieder aufgegriffen werden.
Der BITKOM begrüßt zunächst, dass der Regierungsentwurf daran festhält, hinsichtlich der Speicherungsdauer nur die Minimalanforderung der Richtlinie von sechs Monaten umzusetzen und somit dem Beschluss des Bundestages vom 16. Februar 2006 (BT-Drs. 16/545) zu folgen. Daneben ist positiv hervorzuheben, dass der aktuelle Entwurf nunmehr klarstellt, dass die Speicherpflichten auch im EU-Ausland realisiert werden können. Wir gehen schließlich auf Basis des aktuellen Wortlauts davon aus, dass es keinerlei Vorgaben für eine Separierung der Daten gibt, so dass die Frage der Separierung in der Praxis den betroffenen Unternehmen überlassen bleibt. Auch dies begrüßen wir.Gegenüber dem RefE sind aber auch eine Reihe problematischer Neuerungen vorgesehen. So verschärft die geplante einheitliche Umsetzungsfrist zum 1. Januar 2008 die durch die unrealistischen Vorstellungen über die technisch erforderlichen Umsetzungszeiten geschaffene Situation. Diese erheblichen Schwierigkeiten werden auch durch das einjährige Aussetzen vereinzelter Sanktionsvorschriften nicht kompensiert. Die jetzige Regelung zum Inkrafttreten ist insbesondere insoweit inakzeptabel, als damit nunmehr der im Referentenentwurf noch vorgesehene notwendige Dispens für E-Mail und Internetdienste entfallen ist.
Nicht absehbar sind zudem die Folgen der erweiterten Datenverwendung auch für Zwecke der Gefahrenabwehr und der Geheimdienste sowie der konkrete Regelungsgehalt verschiedener Einzelregelungen. Wir plädieren an diesen Stellen für Klarstellungen im Gesetzestext, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit in den sensiblen Bereichen Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung zu gewährleisten. Schließlich enthält der RegE völlig unrealistische Aussagen zur Kostenbelastung der Unternehmen – sowohl hinsichtlich der Investitionskosten als auch hinsichtlich der laufenden Aufwände. Diese Aussagen sind nicht in Einklang zu bringen mit den Kostenschätzungen der betroffenen Branche. Eine umfassende Regelung zur Entschädigung der betroffenen Unternehmen vermissen wir daher nach wie vor. Die Entwurfsbegründung verweist hierzu auf eine noch zu erarbeitende zukünftige Regelung. Aus Sicht des BITKOM ist die Entschädigungsfrage jedoch zentraler Bestandteil der Gesamtdiskussion um die Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung. Die Frage der Entschädigung darf daher weder zeitlich noch sachlich von der Umsetzung des Regierungsentwurfs entkoppelt werden. Dies gilt umso mehr, als durch die Ausweitung der Verwendung der gespeicherten Daten gegenüber dem RefE zu erwarten ist, dass Datenabfragen verstärkt auf Grund von Gesetzen der Bundesländer erfolgen werden, die in der Regel keine ausreichenden Kostenregelungen enthalten. Wir erwarten aus diesem Grund, dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Verpflichtungen endlich die überfällige umfassende Regelung zur Entschädigung der Unternehmen geschaffen wird.