BITKOM wendet sich gegen vorschnelle Legalisierung von Störsendern
Nach Auffassung des BITKOM ist der Einsatz von Mobilfunkblockern praktisch und rechtlich problematisch. Die Bundesratsinitiative darf die Diskussion zum Telekommunikationsgesetz nicht vorweg nehmen.
Das Land Baden-Württemberg hat im Bundesrat einen Antrag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt, der den Einsatz so genannter Störsender zur Unterbindung unerlaubten Mobilfunkverkehrs auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten erlauben soll. BITKOM hält die Pläne für rechtlich und technisch nicht realisierbar. Zudem erscheint es uns sinnvoll, die Diskussion auf die entsprechend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagene Regelung im Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz vom 31. Januar 2006 zu konzentrieren.
Der Antrag und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.