Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Danach soll ein neuer § 113a TKG an die Stelle der bisher noch zu erlassenden Verordnung nach § 110 Abs. 9 TKG treten und Einzelheiten der Entschädigung der Unternehmen für ihre Mitwirkung an der Telekommunikationsüberwachung und Auskunftserteilung regeln.
BITKOM begrüßt den Entwurf als überfälligen Ansatz, die intensive Inanspruchnahme der Telekommunikationsunternehmen durch staatliche Stellen im nennenswerten Umfang zu entschädigen. Gleichwohl gibt es im Detail Verbesserungsbedarf.
Der Änderungsantrag und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.