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BITKOM-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)

Der Entwurf trifft Festlegungen im Zusammenhang mit Notrufverbindungen, insbesondere zu den von den Netzbetreibern zu erbringenden Notrufleistungsmerkmalen.

In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf spricht sich BITKOM vor allem dafür aus, nicht von dem bisherigen System abzurücken, nach dem die Netzbetreiber der Notrufabfragestelle die Standortdaten eines Notrufenden lediglich auf Abruf zur Verfügung stellen müssen. Dieses Verfahren hat sich jahrelang bewährt und lässt keine Notwendigkeit für eine - technisch derzeit nicht umsetzbare - Verpflichtung der Netzbetreiber erkennen, diese Daten bei jedem Anruf automatisch mit zu übertragen. Entsprechend kritisiert BITKOM die vorgesehene Verpflichtung zur aktiven Übermittlung von Netzkennung und Gerätenummer das Anrufenden.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier zusammen mit dem Entwurf und der Entwurfsbegründung herunter geladen werden.

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Ansprechpartner

Marc Konarski
Bereichsleiter Telekommunikationspolitik
m.konarski@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-224
Fax: 030.27576-51-224

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