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BITKOM fordert Klarstellung bei TK-Überwachung in Schleswig-Holstein

§ 185a Landesverwaltungsgesetz-E soll die präventive Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr in Schlesweig-Holstein regeln. Der BITKOM moniert, dass ein Verweis auf Überwachungsverordnung des Bundes sowie auf die Entschädigungsregeln fehlt.

Gesetzentwurf und Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.

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