Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes vorgelegt, der weit reichende Regelungen u.a. im Bereich der präventiven Telekommunikationsüberwachung sowie weitere Zugriffsrechte auf Kommunikationsdaten enthält. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat (1 BvR 668/04 v. 27.07.2005), hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Änderungsantrag eingebracht, der das BayPAG-E grundgesetzkonform machen soll. Sowohl der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung als auch die Änderungsanträge begegnen aber nach wie vor verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entwurf, Änderungsantrag und BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.