Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Änderungsgesetz
2005) vorgelegt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999
wurde das Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz novelliert. Anlässlich des Gesetzesbeschlusses hat
der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ihn nach Ablauf von zwei Jahren
über die mit der Novellierung gemachten Erfahrungen zu unterrichten. Der
nun vorliegende Entwurf basiert auf
dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung.
BITKOM hat den Entwurf kommentiert. Der Branche bereitet vor allem die offensichtliche Entwicklung Sorge, die technische Überwachung der Telekommunikation von einem für Ausnahmefälle konzipierten Ermittlungsinstrument zu einer Standardmaßnahme zu machen.
Entwurf und BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.