Das Audiencia Provincial de Barcelona hat am 31. Oktober 2008 im Rahmen des Verfahrens der SGAE (spanische Verwertungsgesellschaft) gegen Padawan S.L. ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Kernfrage ist, ob es mit dem gemeinschaftlichen Begriff des „gerechten Ausgleichs“ (Art. 5 Abs. 2 Buchst. B der Richtlinie 2001/29/EG; im folgenden „Urheberrechts-Richtlinie“ genannt) vereinbar ist, dass bei einem Einziehungsverfahren die auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung erhobene Abgabe unterschiedslos angewandt wird, wenn die Geräte und Datenträger von Unternehmen oder Freiberuflern eindeutig zu anderen Zwecken als dem der privaten Vervielfältigung erworben wurden.