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BITKOM Stellungnahme zu Vergütungspflichten bei der Kabelweitersendung nach § 20b Abs. 2 UrhG

BITKOM hat mit seiner Stellungnahme zu § 20b Abs. 2 UrhG das Problem der Kabelweitersendungsvergütung thematisiert. In der Praxis führt § 20b Abs. 2 UrhG zu einer doppelten Zahlungspflicht bei der Weiterleitung von Rundfunksendungen, was unnötige Aufwendungen in Millionenhöhe für die Netzbetreiber zur Folge hat. BITKOM spricht sich dafür aus, die Vorschrift zu streichen.

Die ausführliche Stellungnahme steht Ihnen zum Download bereit.

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Ansprechpartner

Judith Lammers
j.lammers@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-156
Fax: 030.27576-51-156

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