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Management von Urheberrechten

Berlin, 28. Januar 2002. - Digital Rights Management-Systeme (DRM) sind sicher, gebrauchsfreundlich, bieten ausgereifte Lösungen für unterschiedliche Einsatzbereiche und ermöglichen die kostengünstige Nutzung von digitalen Werken. Das sind die Kernaussagen einer Studie der TÜV Informationstech­nik GmbH Essen (TÜViT) im Auftrag der BITKOM Servicegesellschaft. „Damit stehen die technischen Voraussetzungen für die Ablösung pauschaler Urheberrechtsabgaben durch individuelle Abrechnungssysteme im digitalen Umfeld“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Hierdurch eröffnen sich vor allem Journalisten, Publizisten, Musik- und Filmautoren und andere Kulturschaffende neue Möglichkeiten für die Zweit- und Drittfachverwertung ihrer Werke. Eine Zusammenfassung der Studie mit dem Titel „Technische Schutzmaßnahmen in Verbindung mit Digital Rights Management-Systemen“ steht rechts zum kostenlosen Download bereit.
Die Studie definiert die generellen Anforderungen an DRM-Systeme und bewertet bestehende DRM-Lösungen. Aspekte wie Sicherheit und Daten­schutz, Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz sowie Bezahlsysteme und Kompatibilität werden kritisch beleuchtet. Das Gutachten stellt ausdrücklich fest, dass die Systeme ausreichend sicher sind. Des weiteren sind die Sys­teme laut TÜViT einfach zu handhaben und flexibel einsetzbar. Häufig sind sie sogar gebrauchsfreundlicher als korrespondierende e-commerce-Angebote. Letztlich stellt das Gutachten fest, dass auch die Sicherheitsmaßnahmen für Bezahlvorgänge absolut ausreichend sind. Die TÜViT-Untersuchung kommt andererseits zu dem Schluss, dass das bestehende Rechtssystem viele Fragen zur digitalen Rechteverwertung offen lässt. Beispielsweise kann kaum sanktioniert werden, wenn technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Deshalb fordert die Studie den Gesetzgeber auf, einen sicheren Rechtsrahmen für attraktive Geschäftsmodelle zur Verwertung digitaler Rechte zu schaffen.
Im Zuge der aktuellen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht muss das deutsche Urheberrechtsgesetz geändert werden. Die EU-Richtlinie schreibt fest, dass ein wirkungsvoller Schutz im digitalen Zeitalter am besten mit technischen Mitteln erreicht werden kann. Steht der Rechtsrahmen, sind aus BITKOM-Sicht Unternehmen, Handel und Verwertungsgesellschaften gefragt, die passenden Geschäftsmodelle zu schaffen.
Mit den technologischen, rechtlichen und politischen Fragen rund um das Thema DRM setzt sich auch ein Kongress auseinander, der am 29. und 30. Januar 2002 in Berlin stattfindet (http://www.digital-rights-management.de/). Vertre­ter aller beteiligten Gruppierungen nehmen auf dem Kongress zu den Kontro­versen bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht Stellung.
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