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Erheblicher Mehraufwand bei Geschäften mit "unkooperativen" Staaten

Mit Zustimmung des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Bekämpfung des Steuerbetrugs abgeschlossen. Das Gesetz selbst war bereits am 1. August 2009 in Kraft getreten. Mithilfe der neuen Vorschriften will der deutsche Gesetzgeber andere Staaten zu einem Informationsaustausch in Steuersachen nach festgelegtem Standard bewegen. Dazu sollen Wirtschaftsbeziehungen zu solchen Staaten, die den erwünschten Informationsaustausch mit Deutschland nicht durchführen ("unkooperative" Staaten), mit steuerrechtlichen Mitteln sanktioniert werden. Für die endgültige Anwendbarkeit der neuen Vorschriften fehlt nun nur noch eine Liste mit den "unkooperativen" Staaten. Diese Liste soll in einem Verwaltungserlass der Bundesregierung veröffentlicht werden.

Anbei finden Sie zum Download

  • einen Überblick über die Neuregelungen mit Bewertung,
  • den Text der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung,
  • den Text einer Entschließung des Bundesrates, in dem der Bundesrat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen äußert.


 

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