Ende April hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen das deutsche Steuerrecht an die Vorgaben neuerer EU-Richtlinien und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) anzupassen sowie Steuerausfälle zu vermeiden. Weiterhin beabsichtigt das BMF, das Steuerrecht in Teilbereichen zu vereinfachen.
Nachfolgend einige wesentliche Änderungen:
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Leistungen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn an Arbeitnehmer erbracht werden, sollen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Euro von der Lohnsteuer befreit werden (§ 3 Nr. 34 EStG-E).
- Faktorverfahren bei der Lohnsteuer für Ehegatten: Mit der Wahl des Faktorverfahrens anstelle der Steuerklassenkombination III/V sollen Ehegatten schon beim laufenden Steuerabzugsverfahren Liquiditätsvorteile und die Vorteile des Splittingtarifs erlangen können (§ 39f EStG-E). Das BMF geht von 350.000 Fällen aus, wobei auf der Ebene der Unternehmen circa 1 Millionen. Euro und auf der Ebene der Finanzverwaltung circa 1,3 Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten entstehen sollen.
- Elektronische Buchführung im Ausland: Zukünftig soll es Unternehmen möglich sein, ihre elektronischen Bücher im EU-Ausland zu führen und elektronische Unterlagen im EU-Ausland aufzubewahren (§ 146 Abs. 2a AO-E).
- Verzögerungsgeld bei Nichtgewährung des elektronischen Datenzugriffs: Gewährt ein steuerpflichtiges Unternehmen der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen keinen Zugriff auf seine elektronisch gespeicherten Buchführungsdaten, so droht das sogenannte Verzögerungsgeld (§ 146 Abs. 2b AO-E). Diese neue Sanktion soll sich im Rahmen zwischen 2.500 und 250.000 Euro bewegen.
- Ebenfalls vorgesehene Regelungen zur Besteuerung von Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen (< 10%) sind nach einer Intervention des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vorerst wieder aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen worden.
Der Beschluss der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2009 ist für den 18. Juni vorgesehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist jedoch erst nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen.