|||

Impulse für den Innovationsstandort Deutschland

Die Grundlagen- und Anwendungsforschung sowie die Entwicklung neuer Produkte und Techniken sind Schlüsselfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit einer modernen Industrienation sowie für die Erhöhung von Wertschöpfung und Wirtschaftswachstum. Die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) sichert daher die Zukunftsfähigkeit eines Landes. Eine solche Förderung kann durch Beteiligung des Staates an den Kosten für FuE (direkte Förderung) oder in Form von steuerlichen Erleichterungen (indirekte Förderung) erfolgen.

Während fast alle großen Industriestaaten bereits mit gutem Erfolg eine steuerliche Förderung von FuE eingeführt haben, beschränkt sich Deutschland bisher auf die direkte Förderung. Dies muss sich ändern, damit Deutschland den in vielen Bereichen erarbeiteten Technologievorsprung langfristig bewahren kann.

Die steuerliche Förderung stellt eine gute Ergänzung zur direkten Förderung dar. Als projektneutrale Förderung spornt eine steuerliche Begünstigung von FuE alle Unternehmen in gleicher Weise zu Innovationen an und kann so gleichsam als Katalysator der projektspezifischen direkten Förderung dienen. Die Potenziale sind enorm, Deutschland als Innovations- und Wirtschaftsstandort weiter aufzuwerten und attraktiver zu machen.

Unter dem Titel „Impulse für den Innovationsstandort Deutschland" legt der BITKOM eine Analyse des aktuellen Steuerrechts aus innovationspolitischer Sicht vor und skizziert Eckpunkte einer indirekten FuE-Förderung. BITKOM schlägt die Abschaffung von Hindernissen für FuE im geltenden Steuerrecht und eine steuerliche Förderung entweder in Form einer Steuergutschrift oder in Form eines erhöhten Betriebsausgabenabzugs für FuE-Aufwendungen vor.

Downloads zum Artikel
zurück zur Übersicht Weiterempfehlen: Drucken
© 2012, BITKOM - Nutzungsbedingungen für Inhalte der BITKOM-Internetseite