Nachdem das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) am 5. Februar 2007 mit der Vorlage eines Referentenentwurfs das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt hatte, wird das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 inzwischen im parlamentarischen Verfahren beraten.
Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, Deutschland als Investitionsstandort attraktiver zu machen und Unternehmen in Deutschland im internationalen Wettbewerb zu entlasten. Gleichzeitig soll aber auch das Steueraufkommen in Deutschland nachhaltig gesichert werden. Daher sind nicht nur Entlastungen der Unternehmen (Senkung des Steuersatzes für die Körperschaftsteuer, Einführung einer steuerbegünstigten Gewinnrücklage für Personenunternehmen, Investitionsrücklage für kleine Unternehmen), sondern auch Belastungen vorgesehen. So sollen Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzzahlungen anteilig zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. Außerdem wird die steuerliche Abzugsfähigkeit betrieblicher Aufwendungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer weiter eingeschränkt.
Weiterhin ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen erheblich. Alle Kapitalerträge sollen mit einer Abgeltungssteuer von 25% belegt werden. Die bisherige Steuerbefreiung für Gewinne aus Wertpapieren, die nach einer Haltefrist von 1 Jahr erzielt werden, soll für private Kaitalanleger entfallen.
Als Konsequenz der Reform wird sich der Schwerpunkt der steuerlichen Belastung von Unternehmen insgesamt stark auf die Gewerbesteuer verlagern. Mit der Reform ist – anders als ursprünglich erhofft – keine Entlastung von bürokratischen Pflichten verbunden. Es kommen im Gegenteil neue Aufzeichnungs- und Nachweispflichten auf die Unternehmen zu. Nach Berechnungen des BMF werden die Steuereinnahmen in Folge der geplanten Steuersenkungen um ca. 32,02 Mrd. Euro zurückgehen. Die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung sollen Mehreinnahmen von ca. 27,005 Mrd. Euro erbringen.
Ob ein Unternehmen tendenziell von der Reform profitiert oder zukünftig steuerlich schlechter steht, hängt vor allem davon ab, in wieweit es sich über Fremdkapital finanzieren muss.
Neben dem Zeitplan und der Vorgeschichte zur Unternehmensteuerreform finden Sie anbei den Referentenentwurf sowie den Kabinettsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes, eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und die BITKOM-Stellungnahme zum Referentenentwurf. Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde gegenüber den ursprünglichen Planungen zeitlich gestrafft. Damit soll sicher gestellt werden, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer 2007 abgeschlossen werden kann.
Vorgeschichte und Zeitplan zur Unternehmensteuerreform
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17.03.2005 |
„Jobgipfel“ zwischen Regierung und Opposition: u.a. Vereinbarung von steuerlichen Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge und zur Reform der Unternehmensbesteuerung |
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11.11.2005 |
Ankündigung einer Reform der Unternehmensbesteuerung zum 1. Januar 2008 im Koalitionsvertrag der im September 2005 neu gewählten Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD |
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Anfang 2006 |
Vorlage eines Reformkonzepts durch die Stiftung Marktwirtschaft |
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März 2006 |
Vorlage eines Konzepts zur Reform der Unternehmensbesteuerung durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung |
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12.07.2006 |
Kabinettsbeschluss über Eckpunkte der Unternehmensteuerreform |
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02.11.2006 |
Veröffentlichung detaillierter Ausführungen zu den Eckpunkten für eine Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland |
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05.02.2007 |
Veröffentlichung des Referentenentwurfs für die Unternehmensteuerreform |
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14.03.2007 |
Beschluss der Bundesregierung über den Gesetzesentwurf zur Unternehmensteuerreform |
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30.03.2007 |
1. Lesung im Deutschen Bundestag |
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25.04.2007 |
Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Unternehmensteuerreform |
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07.05.2007 |
Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Kapitalabgeltungssteuer |
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23.05.2007 |
Beschlussfassung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages |
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25.05.2007 |
2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages |
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06.07.2007 |
Beratung und Zustimmung des Bundesrates |
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01.01.2008 |
Datum für das geplante Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform |