Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des UWG
- Mehr Verbraucherschutz durch Rechtsvereinheitlichung
Das Bundeskabinett hat am 21. Mai einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die Novelle des UWG setzt die EU-Richtlinie 2005/29/EG um und verstärkt damit das Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht. Unter anderem wird es eine "Schwarze List" von unlauteren Geschäftspraktiken geben. Den ausführlichen Gesetzentwurf finden Sie hier zum Download.