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Stellungnahme zum 2. Opferrechtsreformgesetz

Im Regierungsentwurf zum 2. Opferrechtserformgesetz ist vorgesehen, dass Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten in Strafverfahren zukünftig nicht mehr als Nebenkläger auftreten dürfen. BITKOM fürchtet, dass dadurch die Strafverfolgung von Produktpiraterie erheblich geschwächt wird. So zeigt die langjährige Strafverfolgungspraxis deutlich, dass vor allem schwerwiegende Fälle der Produktpiraterie nur dann konsequent strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sich die Rechteinhaber dem Strafverfahren im Wege der Nebenklage anschließen. Denn dieses Rechtsgebiet ist derart komplex, dass die Rechteinhaber besonders befähigt sind, die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung zu unterstützen.

BITKOM hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Beibehaltung der Nebenklage einsetzen.

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