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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt Entwarnung bei potenziellem Krebsrisiko durch Toner

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

  •  Mögliches Krebsrisiko durch Toner liegt laut aktueller Risikobewertung der BAuA im akzeptablen Bereich.
  •  Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Büros nicht erforderlich.

 

Gemäß des allgemein anerkannten Risikokonzepts des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bewertet die Dortmunder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein mögliches Krebsrisiko durch Toner als „im akzeptablen Bereich“. Die Experten kommen zu dem Schluss, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen in der Regel nicht ergriffen werden müssen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) sieht damit die Ergebnisse einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen der letzten Jahre bestätigt.

 

Das spezifische Arbeitsplatzrisiko liegt für Tonerpartikel laut BAuA bei 7 : 1.000.000 pro µg/m3, bezogen auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition von 40 Jahren. Derzeit gilt ein stoffübergreifendes Akzeptanzrisiko von 4 : 10.000 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unterhalb dem ein Risiko akzeptiert und oberhalb dem ein Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird. Das Toleranzrisiko beträgt 4 : 1.000, oberhalb dieses Wertes wird ein Risiko derzeit als nicht tolerabel angesehen.

 

BITKOM weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Abschätzungen der BAuA auf Mischstaub in Büros beziehen, der beim Betreiben von Laserdrucksystemen an Arbeitsplätzen vorwiegend kein Tonerstaub ist. Das bedeutet, dass der Anteil von Tonerpartikeln aus Laserdrucksystemen am Gesamtstaub in Büroräumen von untergeordneter Bedeutung ist.

 

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