Berlin, 24. Oktober 2008 - Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine Gesundheitsrisiken durch Toner oder Partikelemissionen aus Laserdruckern und -kopierern zu erwarten – sowohl beim Druckbetrieb als auch beim Umgang mit Geräten und Verbrauchsmaterialien. Gleiches gilt für geschultes Serviceper-sonal bei der Wartung von Laserdruckern und -kopierern.
BITKOM weist eine aktuelle Pressemeldung der Universität Rostock, die Toner in Zusammenhang mit einem erhöhten Krebsrisiko bringt, entschieden zurück.
Gemäß EU-Richtlinie 1999/45/EG für Zubereitungen sind Lasertoner nicht als gefährlich zu kennzeichnen und demnach weder als toxisch, sensibilisierend oder krebserregend eingestuft. Nach allgemein anerkannten Testverfahren liegt der Beitrag von Laserdrucksystemen zu in Innenräumen üblichen Staubkonzentrationen weit unterhalb deutscher und US-amerikanischer Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, US OSHA). Laserdrucksysteme halten zudem den Richtwert für Partikelemissionen des Blauen Engels des Umweltbundesamts (UBA) ein.
Messergebnisse des UBA zeigen, dass sich durch den Druckvorgang nur sehr geringe zusätzliche Staubkonzentrationen in der Raumluft ergeben. Laut abschließender Bewertung einer umfassenden Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) liegen gemessene Staubkonzentrationen an Laserdruckerarbeitsplätzen in der Regel im normalen Größenbereich privater Wohninnenräume oder beispielsweise Schulen. Speziell für Laserdrucksysteme sind zusätzliche Grenzwerte für Innenräume nicht notwendig, da die gemessenen Partikelemissionen sehr gering sind. Entsprechend ist der Vorschlag, Außenluftgrenzwerte für erwiesenermaßen gesundheitsgefährdende Partikel auf Innenräume zu übertragen, weder notwendig noch sinnvoll.
Tonerpartikel gehören zur Gruppe der granulären biobeständigen Stäube ohne bekannte wesentliche spezifische Toxizität (GBS). Angeführte Vergleiche von Tonerpartikeln mit Dieselruß beziehungsweise Kohlenstoff, Asbest oder Zigarettenrauch sind wegen einer grundlegend unterschiedlichen Zusammensetzung und deutlich abweichenden toxikologischen Profilen wissenschaftlich nicht haltbar und irreführend für den Verbraucher.