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Neues Batteriegesetz seit 1. Dezember 2009 in Kraft

Das neue Batteriegesetz trat am 1. Dezember 2009, in Kraft. Es setzt die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um und tritt an die Stelle der bisher geltenden Batterieverordnung.


 Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind:

  • Vertriebsverbot für cadmiumhaltige Gerätebatterien,
  • Einrichtung eines zentralen BattG-Melderegisters,
  • herstellereigene Rücknahmesysteme bedürfen der behördlichen Genehmigung,
  • verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien,
  • Kennzeichnungs- und Hinweispflichten.

Neu ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines beim Umweltbundesamt geführten zentralen elektronischen Melderegister für Batteriehersteller. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist..

Das Melderegister ist auf der Seite des Umweltbundesamts zu erreichen.

Das neue Batteriegesetz (BattG) ist im  Bundesgesetzblatt Nr. 36 unter http://www.bundesgesetzblatt.de/ einzusehen. Ebenso die Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattDGV) im Bundesgesetzblatt Nr. 74.

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