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Elektronik-Altgeräte

Der Ministerrat der EU hat im Januar 2003 die EU-Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) sowie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS) verabschiedet. Sie legen die wichtigsten Eckpunkte der nationalen Gesetzgebung fest. In Deutschland startete die Altgeräte-Gesetzgebung im April 2003 mit Eckpunkten zur nationalen Umsetzung. Daran schloss sich bis Frühjahr 2005 das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat an. Am 23. März 2005 wurde das ElektroG publiziert, mit dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.

Seit März 2006 können Privatkunden bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Das so genannte Elektrogesetz verpflichtet Hersteller und Importeure dazu, die fachgerechte Entsorgung der Geräte sicherzustellen. Die ebenfalls betroffene ITK-Branche hat hierzu die Rücknahmestrukturen aufgebaut, um Umweltschutz kundenfreundlich zu ermöglichen. Die Bitkom Servicegesellschaft hat hierzu für Ihre Kunden Entsorgungskonditionen verhandelt, die eine ordnungsgemäße Entsorgung zu fairen Preisen garantieren.

Das Elektrogesetz verpflichtet Hersteller auch dazu, jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Das Garantiesystem Altgeräte (GSA) bietet Unternehmen dafür eine Lösung. Zusätzlich können Hersteller seit Oktober 2008 den Meldeservice in Anspruch nehmen und ihre Verpflichtungen gegenüber der stiftung ear so unkompliziert und zeitsparend erfüllen.

Die stiftung elektro-altgeräte register (ear) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Seit dem Beleihungsbescheid vom 6. Juli 2005 durch das Umweltbundsamt koordiniert die ear die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (http://www.stiftung-ear.de).

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