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BITKOM-Stellungnahme zu Änderungsplänen im Strafgesetzbuch

Die Pläne zielen zum einen darauf, das "Verbreiten über Medien- und Teledienste" der dort geregelten illegalen bzw. jugendgefährdenden Inhalte dem Verbreiten über Rundfunk gleichzustellen. Zum anderen soll durch eine umfassende Neuformulierung des § 131 StGB die Schwelle zu einer strafbaren Gewaltdarstellung deutlich abgesenkt und zugleich die Strafdrohung deutlich erhöht werden.

BITKOM sieht bei allem Verständnis für das grundsätzliche Anliegen erhebliche Unklarheiten in dem bisherigen Diskussionentwurf, der die Gefahr mit sich bringt, dass auch gesellschaftlich allgemein akzeptierte Verhaltensweisen in den Bereich einer möglichen Strafbarkeit geraten könnten. Es drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten für Anbieter von Inhalten gerade auch in den neuen Medien. Daneben berücksichtigt der Entwurf die technischen Besonderheiten der neuen Medien nur unzureichend, so dass auch sonstige Beteiligte, z.B. Provider, in die Gefahr einer Strafverfolgung kommen könnten.

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