|||

Entsorgung

Auch für ITK-Geräte gilt: Am Ende des Lebenszyklus wird ein Produkt zu Abfall. Je nach Produkteigenschaften können die Geräte wiederverwendet, stofflich bzw. energetisch verwertet oder entsorgt werden. Unter Elektronikschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden. Einerseits besteht Elektronikschrott aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Andererseits können in Elektroaltgeräten aber auch Schwermetalle enthalten sein.

Im Bereich Abfallrecht ist die ITK-Branche ist insbesondere von folgender Umweltgesetzgebung betroffen: Batteriegesetz, ElektroG, Verpackungsverordnung.

Klicken Sie unten auf die Links, um die Artikel des Dossiers aufzurufen und Informationen zum Thema zu erhalten.

Themen filtern:
Formate filtern:

04.04.2013 - Entsorgung
Entnehmbarkeit von Batterien und Akkus

03.01.2011 - Elektrogesetz
Erläuterungspapier zur Wiederverwendung

10.09.2010 - Entsorgung
Positionspapier von ZVEI und BITKOM zur Wertstofftonne

28.09.2009 - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Position von ZVEI und BITKOM zur Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

23.01.2009 - Schriftenreihe Umwelt & Energie Band 6
Leitfaden zur Verpackungsverordnung

14.11.2008 - Recycling
Neues Batteriegesetz seit 1. Dezember 2009 in Kraft

13.11.2008 - Elektronik-Altgeräte
Elektronik-Altgeräte

  Weiterempfehlen: Drucken
Ansprechpartner

Isabel Richter
Bereichsleiterin Umwelt & Nachhaltigkeit
i.richter@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-231
Fax: 030.27576-51-231

Gremien & Projekte
Garantiesystem Altgeräte
© 2013, BITKOM - Nutzungsbedingungen für Inhalte der BITKOM-Internetseite