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Recycling

Auch für ITK-Geräte gilt: Am Ende des Lebenszyklus wird ein Produkt zu Abfall. Je nach Produkteigenschaften können die Geräte wiederverwendet, stofflich bzw. energetisch verwertet oder entsorgt werden. Unter Elektronikschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden. Einerseits besteht Elektronikschrott aus wertvollen Materialien, die als sekundäre Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Andererseits können in Elektroaltgeräten aber auch Schwermetalle enthalten sein.

Im Bereich Abfallrecht ist die ITK-Branche ist insbesondere von folgender Umweltgesetzgebung betroffen: Batteriegesetz, ElektroG, Verpackungsverordnung.

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