Kabinettsentwurf für Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und zur Regelung eines Auditgesetzes
Einschränkungen für individualiertes Marketing drohen durch Streichung des Listenprivilegs
Benachrichtigungspflicht bei Datenlecks?
Schlanke und praxisnahe Verfahren sind für ein Audit unabdingbar
Vorgesehen ist durch den Gesetzentwurf insbesondere die Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“; dadurch soll die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen („Opt-in“) möglich sein. Zudem soll ein Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen eingeführt werden. Dadurch darf die Erbringung einer Leistung künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist. Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert und mit einer Möglichkeit zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne ergänzt werden. In einem eigenen Gesetz wird der Rechtsrahmen für ein freiwilliges Datenschutzaudit geschaffen. BITKOM fordert in seiner Stellungnahme ein freiwilliges, flexibles, praxisnahes und unbürokratisches Auditierungsverfahren. Den Gesetzentwurf und die Stellungnahme des BITKOM finden Sie hier zum Download