Das Bundesministerium des Innern hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits herausgegeben.
Am 30. Oktober findet dazu einen Anhörung im BMI statt. Über den Entwurf hinaus wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert, die Unabhängigkeit der Beauftragten für den Datenschutz zu stärken, indem deren Kündigungsschutz in Anlehnung an den Kündigungsschutz anderer Beauftragter weiterentwickelt wird.
Die Dokumente des Entwurfs (Problemstellung, Gesetzentwurf und Begründung) finden Sie hier zum Download.