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Gemeinsame Stellungnahme zum Datenschutz bei RFID

Die 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte im Oktober 2006 eine Entschließung verabschiedet, die sich mit dem Einsatz der Radiofrequenz- Identifikation (RFID) im Alltag beschäftigt und hierfür verbindliche Regeln fordert. Die Datenschutzbeauftragten sehen insgesamt im Einsatz von RFID Risiken für die informationelle Selbstbestimmung. Insbesondere seien beim Einsatz von RFID generell Forderungen nachTransparenz, Kennzeichnung von Transpondern und Deaktivierung zu berücksichtigen.

Die Verfasser der Stellungnahme plädieren für eine differenzierte Betrachtung und die Fortsetzung des Dialogs mit Daten- und Verbraucherschutzorganisationen. Ziel der gemeinsamen Bemühungen muss sein, ein ausgewogenes Verhältnis herbeizuführen zwischen dem Schutz der Verbrauchers und der Flexibilität, die für die Wirtschaft bei Einführung innovativer Technologien unerlässlich ist, um Deutschland im globalen Wettbewerb erfolgreich positionieren zu können.

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