BITKOM Stellungnahme zu Datenschutz und RFID (2005)
- Pauschale Diskussion datenschutzrechtlicher Belange greift zu kurz.
- Überzogene datenschutzrechtliche Anforderungen vermeiden
BITKOM begrüßt , dass sich die Art. 29 – Datenschutzgruppe in ihrem Arbeitspapier 105 eingehend mit dem aktuellen Stand der RFID – Technik, den Einsatzmöglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Relevanz des Einsatzes auseinandersetzt. Radio Frequency Identification (RFID) ist eine innovative und zukunftsweisende Technologie mit beeindruckenden Fähigkeiten und Nutzenpotenzialen. Die Vorteile von RFID sind in vielen Anwendungsbereichen anerkannt; sie sollten nicht durch eine sachfremde und verzerrte Diskussion in der öffentlichen Wahrnehmung überlagert werden. Zu Recht stellt auch die Art. 29-Gruppe diese Vorteile an den Beginn ihrer Überlegungen und führt zutreffend aus, dass diese Vorteile nicht eine einzelne Gruppe betreffen, sondern die Wirtschaft, Privatpersonen und öffentliche Stellen (eingeschlossen Regierungen) gleichermaßen. Ebenso begrüßt BTKOM, dass auch die Art. 29 -Gruppe sich mit ihrem Arbeitspapier zu der erforderlichen Differenzierung und Abschichtung nach Einsatzbereichen und technischen Möglichkeiten klar bekennt. Sie zeigt neben der abstrakten Schilderung möglicher Eingriffe in den Datenschutz auch Anwendungsbereiche auf, die von der rechtskonformen Tätigkeitsausübung durch Unternehmen und andere Stellen ausgehen. Das Arbeitspapier kann damit eine wichtige Grundlage für die aktuelle und zukünftige Diskussion bieten. BITKOM steht in dieser Diskussion als Partner zur Verfügung.