Februar 2006
Am 14.12.2005 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (E-HUG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2007 alle wichtigen Unternehmensdaten wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse online abrufbar sind. Der Entwurf findet sich im Internet unter www.bmj.bund.de/media/archive/1083.pdf.
Spätestens zum 01.01.2007 sollen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister bei den Amtsgerichten auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung künftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein.