Für die Einführung einer City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen sind die Bundesländer zuständig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13129) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12861). Im Übrigen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf für eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens zur Einführung einer City-Maut, da eine Maut nur in geringem Umfang zur Lösung von innerstädtischen Verkehrsproblemen beitragen könne und zudem die Bürger zusätzlich finanziell belaste. Zudem würde mit einer City-Maut Kaufkraft aus den Innenstadtbereichen abgezogen. Es käme zu Geschäftsverlagerungen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Richtung mautfreie Städte beziehungsweise "grüner Wiesen" an den Stadträndern. Darüber hinaus sei mit erheblichen Kosten für die Installation und den Betrieb von Mauterhebungssystemen zu rechnen. Als wirkungsvollere Methoden zur Lösung der innerstädtischen Verkehrsprobleme werden von der Bundesregierung benannt: Maßnahmen der Stadtentwicklung, Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, Förderung schadstoffarner Fahrzeuge sowie die Einführung intelligenter Systeme zur Verkehrslenkung.
Die Antwort der Bundesregierung und die zugrundeliegende Studie der TU-Berlin (Antwort zu Frage 10) finden Sie zum Download in der rechten Serviceleiste.