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Sicherheitsbehörden erhalten Zugang zu Visa-Informationssystem (01/09)

Die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste sollen künftig zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten im Einzelfall Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) der Europäischen Union erhalten.

Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/11569) der Bundesregierung soll ein EU-Beschluss vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Im europäischen Visa-Informationssystem, das sich derzeit im Aufbau befindet, werden Daten zu Schengen-Visa durch die zuständigen Behörden - insbesondere Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden - gespeichert. So sollen unter anderem Visum-Mehrfachanträge bei mehreren EU-Mitgliedstaaten verhindert und Identitätstäuschungen aufgedeckt werden.

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