Kerntechnische Anlagen und Nukleartransporte sollen besser vor Terroranschlägen geschützt werden. Vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage nach den Terroranschlägen in den USA, Madrid und London hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (
16/11609) eingebracht.
Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sieht u.a. vor, dass künftig alle Personen, die mit Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Aufsichtsverfahren nach dem Atomgesetz betraut sind, in Atomkraftwerken oder mit radioaktiven Stoffen arbeiten, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Die Betroffenen müssen zuvor von der Überprüfung bei den zuständigen Behörden informiert werden.