Das geplante BKA-Gesetz mit der Möglichkeit von Online-Untersuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren entspricht der Verfassung. So die weit überwiegende Zahl von Staats- und Verfassungsrechtlern in einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf. Nach Ansicht der Experten berücksichtige der Entwurf insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht geforderten hohen Eingriffsschwellen.
Das Gesetz „zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ sieht Eingriffsbefugnisse zur Online-Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen vor. Dabei geht das Gesetz nach Ansicht der Experten in den meisten Eingriffsermächtigungen nicht über dasjenige Maß hinaus, welches für vergleichbare Fragen im Landesrecht und in anderen Bundesgesetzen schon jetzt zulässig wäre. Der Entwurf sei „keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit."
Vom Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha wurde aber auch kritisch bemerkt, dass BKA werde "durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder weit im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen agieren kann".
Für den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, unterstreichen die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Festnahme von drei mutmaßlichen Mitgliedern der Islamischen Jihad Union Anfang September die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen. Es sei trotz des enormen technischen und personellen Aufwands nicht gelungen, alle Tatverdächtigen zu identifizieren, obwohl man davon ausgehen müsse, dass sich diese der modernen Kommunikationsmittel bedient hätten und "wir auf den PCs der Täter weitere Hinweise hätten finden können". Ziercke ist daher sicher: "Die Online-Durchsuchung ist ein für die Verhinderung terroristischer Anschläge unverzichtbares Instrument."