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Neue Regeln zur IT im Grundgesetz (03/09)

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (sog. Föderalismusreform II) hat sich in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 darauf verständigt, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen (IT) im Grundgesetz zu regeln. Die Verantwortung für die Sicherheit der länderübergreifenden IT-Netzinfrastruktur soll künftig beim Bund liegen. Dazu soll der Bund eine Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren Verbindungsnetzes erhalten, das die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander verbindet. Die Neuregelung erfolgt in Artikel 91c Grundgesetz. Demnach können Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von informationstechnischen Systemen zusammenwirken. Bund und Länder können notwendige Standards zur Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen festlegen.

Zudem ist ein neues System der IT-Steuerung von Bund und Ländern vorgesehen. Ein IT-Planungsrat von Bund und Ländern übernimmt die Koordinierung von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, wie etwa die Festlegung von IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards. Über die Einzelheiten besteht weitgehend Einvernehmen; sie sollen durch Staatsvertrag und Verwaltungsabkommen verbindlich festgelegt werden. Der Kooperationsausschuss ADV kurz KoopA, dem Bund, Länder und Kommunen angehören, und die EGovernment-Staatssekretärsrunde sollen aufgelöst werden, bzw. in den ITRat aufgehen.

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Ansprechpartner

Dr. Pablo Mentzinis
p.mentzinis@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-130
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