Die geplante Inhouse-Regelung als Teil der Vergaberechtsreform ist soeben vom Bundestag ersatzlos gestrichen worden. In zweiter Lesung stimmte das Parlament mit den Stimmen der Koaltion dem geänderten Gesetzentwurf zu. Die FDP-Fraktion lehnte den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts in Gänze ab, Bündnis 90/Die Grünen und die Linken setzten sich bis zum Schluss für die Regelung ein.
Die geplante Regelung zur sog. "Inhouse-Vergabe" (§ 99 I, S. 2 GWB-E) hätte es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht, Leistungen ohne Ausschreibung, d.h. ohne Beteiligung des Marktes, durch andere Stellen der öffentlichen Hand erbringen zu lassen. Damit verbunden wäre ein massiver Eingriff in funktionierende Märkte, der Verzicht auf Wettbewerb als Garant einer effizienten Verwendung vom Steuermitteln und insbesondere eine Belastung der mittelständischen Wirtschaft, die im hohen Maße von öffentlichen Aufträgen abhängig ist. Gerade die ITK-Wirtschaft wäre hiervon besonders betroffen gewesen, keine anderen Dienstleistungen lassen sich so einfach und ohne besonderen Aufwand überregional und verwaltungsübergreifend erbringen. So hätten insb. kommunale Rechenzentren hiervon profitiert.
BITKOM dürfte an diesem Erfolg seinen Anteil haben. BITKOM hatte sich in seinen Stellungnahmen zur Reform massiv gegen die geplante Inhouse-Regelung ausgesprochen und trug die Bedenken auch auf der Expertenanhörung im Bundestag vor. Zuletzt hatte sich BITKOM in einem persönlichen Termin mit Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Streichung der Inhouse-Regelung eingesetzt.
Mehrere Unionspolitiker setzten nun die Streichung durch.