Die große Koalition hat am 12.01.2009 das 2. Konjunkturprogramm beschlossen. Die vergaberechtlich relevanten Maßnahmen sind unter der Überschrift „Beschleunigungen von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ zusammengestellt. Sie finden die Anlage hierzu in der rechten Serviceleiste.
Um Investitionen zu beschleunigen werden befristet für zwei Jahre Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben - jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb - mit folgender Höhe eingeführt:
- Für Bauleistungen: Beschränkte Ausschreibung 1 Mio. €, Freihändige Vergabe 100 000 €
- Für Dienst- und Lieferleistungen: Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe: 100 000 €
Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.