Am 26. März 2010 hat der Bundesrechungshof dem Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag einen Bericht nach § 88 Bundeshaushaltsordnung vorgelegt. In dem Bericht werden die Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms des Bundes bewertet. Im Einzelnen hat die Prüfung ergeben:
- Gleichartige IT-Dienstleistungen wurden nicht konsequent genug in leistungsfähigen IT-Dienstleistungszentren gebündelt, sondern Mittel wurden auch weiterhin zur Erneuerung der bisher dezentral ausgerichteten IT genutzt.
- Viele IT-Mittel sind für externe Beratungen verbraucht worden. Als bedenklich ordnet der BRH das Ausmaß ein, in dem externe Berater Kernaufgaben der Verwaltung wahrnehmen sollen, wie Beschreiben der Leistung, Ermitteln der Wirtschaftlichkeit, Steuern des Projekts und Abnahme des Ergebnisses.
- Auch die Vergabe aus bestehenden Rahmenverträgen sieht der BRH kritisch, denn hierdurch lasse sich das Ziel des Investitionsprogramms, die Stärkung der mittelständischen IT-Wirtschaft nur eingeschränkt erreichen. Der BRH empfiehlt, die Ansätze für IT-Infrastruktur im Zuge der Haushaltsverhandlungen um die entsprechenden Mittel des IT-Investitionsprogramms zu kürzen, soweit nicht explizit dargelegt werden könne, dass es sich um neue IT-Maßnahmen handele. Diese Empfehlung dürfte eine Konsequenz aus der Bewertung des Bundesrechungshofes sein, dass die Begriffe „zusätzlich" und „vorgezogen" uneinheitlich verwendet worden sind.
- Positiv bewertet der BRH den Ansatz einer zentralen ressortübergreifenden Steuerung. Der BRH empfiehlt die dauerhafte Einrichtung einer zentralen Steuerungsstruktur mit den dafür nötigen Kompetenzen der Mittelbewirtschaftung.
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