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IT im Grundgesetz - Zustimmung des Bundesrats

Nachdem am 29. Mai 2009 der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung der Aufnahme der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in das Grundgesetz zugestimmt hat, hat sich heute auch der Bundesrat angeschlossen. Der neue Artikel 91c regelt künftig die informationstechnische Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Grundgesetz. Die Verantwortung für die Sicherheit der länderübergreifenden IT-Netzinfrastruktur soll künftig beim Bund liegen. Dazu soll der Bund eine Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren Verbindungsnetzes erhalten, das die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander verbindet. Zudem können Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von informationstechnischen Systemen zusammenwirken und die notwendigen Standards zur Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen festlegen.

Mit der Neuregelung entsteht auch ein neues System der IT-Steuerung von Bund und Ländern: Ein IT-Planungsrat von Bund und Ländern übernimmt die Koordinierung von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, wie etwa die Festlegung von IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards.

Im Rahmen des zweiten E-Government-Dialogs am 08. und 09. September in Speyer gemeinsam mit der dortigen Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften wird sich BITKOM eingehender mit den neuen Herausforderungen für die Steuerung und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auseinandersetzen.

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