Stellungnahme zum E-Government-Gesetz Schleswig-Holstein
- Mit dem E-Government-Gesetz hat Schleswig Holstein als erstes Bundesland einen Rechtsrahmen zur Steuerung von IT-Fragen erarbeitet.
Mit dem Gesetzesentwurf für ein E-Government-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (im folgenden E-GovernmentG-E) legt erstmals ein Bundesland einen gesetzlichen Rahmen zur Steuerung der IT-gestützten Modernisierung der öffentlichen Verwaltung vor. Nachdem alle Bundesländer zwischenzeitlich E-Government-Strategien erarbeitet haben, wird mit dem Gesetzesentwurf eine neue Stufe der Verbindlichkeit von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen erreicht. Vor diesen Hintergrund begrüßt BITKOM diesen folgerichtigen nächsten Schritt mit Nachdruck, da insbesondere mit der Verantwortungszuordnung für einen effizienten und effektiven IT-Einsatz zu den fachlich zuständigen obersten Landesbehörden, für die Wirtschaft in Zweifelsfällen auch zentrale Ansprechpartner vorhanden sein werden, die die bisherigen kostenintensiven Klärungsprozesse deutlich optimieren können.