|||

Regelung zu Leistungsvergleichen im Grundgesetz (03/09)

Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (sog. Föderalismusreform II) hat in ihrer abschließenden Sitzung am 5. März 2009 beschlossen, Leistungsvergleiche, sog. Benchmarkings, in der Verwaltung von Bund und Ländern einzuführen. Leistungsvergleiche machen Ergebnisse, Qualität und Kosten des Verwaltungshandelns transparent, ermöglichen es beste Lösungen zu erkennen und die Verwaltung dementsprechend zu optimieren. Leistungsvergleiche stärken faktisch auch die parlamentarische Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandelns.

Die Kommission hat sich darauf verständigt eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen zu schaffen (Art. 91 d GG neu). Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht. 

  Weiterempfehlen: Drucken
Ansprechpartner

Dr. Pablo Mentzinis
p.mentzinis@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-130
Fax: 030.27576-51-130

Alle Artikel zum Thema
© 2013, BITKOM - Nutzungsbedingungen für Inhalte der BITKOM-Internetseite