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Kabinettsentwurf; Dienstleistungsrichtlinie, Einheitlicher Ansprechpartner (10/08)

Zur Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf vorgelegt, der insbesondere auch die Rechtsstellung des Einheitlichen Ansprechpartners regeln soll. Die neue einheitliche Stelle soll selbst keine Verwaltungsverfahren abwickeln, sondern nur als Mittler zwischen Antragsteller und den eigentlich zuständigen Behörden auftreten, muss aber andererseits von Antragstellern nicht zwangsläufig in Anspruch genommen werden. Vielmehr können alle Verfahren wie bisher auch direkt von den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Die Verfahrensabwicklung erfolge nur dann von der neuen Stelle, wenn dies von einem Antragsteller ausdrücklich gewünscht werde.

Der Gesetzentwurf enthält Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stellen übertragen können. Der Kabinettsentwurf findet sich im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/104/1610493.pdf

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