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Öffentliche Unternehmen: Umsatzsteuerbefreiung muss überdacht werden (03/08)

In einer Kleinen Anfrage weist die Bundestagsfraktion der FDP auf Handlungsbedarf bei der ungleichen Behandlung der privaten und öffentlichen Unternehmen hin. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen bisher nur eingeschränkt der Umsatzsteuerpflicht. BITKOM hatte mehrfach, zuletzt in einer Stellungnahme vom Januar 2007, auf die hieraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen. Den Text der Stellungnahme finden Sie unter http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/37225_50359.aspx.

Im Bundesfinanzministerium ist eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand zu prüfen. Diese Arbeiten dürften insbesondere durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.09.2007 (Az. I R 30/06) eine neue Richtung erhalten. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Befreiung öffentlicher Unternehmen von der Gewerbesteuer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Überdies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 8. Juni 2006 (Az. C-430/04) entschieden, dass ein privater Wettbewerber sich unmittelbar auf Gemeinschaftsrecht berufen kann, um gerichtlich die Umsatzbesteuerung des öffentlichen Unternehmens durchzusetzen.

Die FDP bittet die Bundesregierung, zu erklären, welche Konsequenzen sie aus diesem Urteil zieht und wann mit einer Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu rechnen ist. Das Urteil des BFH ist im Internet unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html zugänglich, der Entscheidungstenor des EuGH unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:178:0002:0003:DE:PDF, der Wortlaut der Kleinen Anfrage unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/085/1608575.pdf.

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Ansprechpartner

Dr. Pablo Mentzinis
p.mentzinis@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-130
Fax: 030.27576-51-130

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