Die Bundesregierung hat sich auf eine verstärkte Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung verständigt. Der Beschluss wurde am 16.10.2007 von den zuständigen Staatssekretären aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterzeichnet. Die öffentliche Verwaltung soll nach der Erklärung verstärkt neue Technologien und Innovationen nachfragen. Als innovative Technologien werden neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen eingeordnet, die erstmalig auf einem Markt, einem Unternehmen oder einer öffentlichen Institution eingeführt werden. Ausdrücklich genannt werden verbrauchs- und emissionsarme Fahrzeuge, Photovoltaikanlagen und Sicherheitstechnologien.
Die Vereinbarung enthält verschiedene Maßnahmen, die im Rahmen des bestehenden Vergaberechts das Wirtschaftlichkeitsprinzip im öffentlichen Auftragswesen stärken und die Kommunikation über den Bedarf der öffentlichen Hand und über die Möglichkeiten des Einsatzes innovativer Produkte und Leistungen intensivieren soll.
Die Erklärung ist für BITKOM-Mitglieder nach dem Einloggen in der rechten Serviceleiste zugänglich.