Mai 2007
Eine der größten Herausforderungen bei der Verwaltungsmodernisierung und der Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienste (E-Government) ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Richtlinie hat zum Ziel, einen Binnenmarkt für Dienstleistungen in Europa zu schaffen und verlangt, dass die öffentlichen Verwaltungen in der EU bürokratische Hürden abbauen und grenzüberschreitende elektronische Services und einheitliche Ansprechpartner für Unternehmen realisieren. Gerade in einem föderalen System wie Deutschland erfordert der Umsetzungsauftrag aus Brüssel tiefgreifende und strukturelle Reformen.
Im Rahmen der Sitzung des AK E-Government am stellte Dr. Kay Ruge, Erster Beigeordneter im Deutschen Landkreistag, die Position der Kommunen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie vor. Im Hinblick auf die Frage, wer einheitlicher Ansprechpartner sein kann, werden aktuell zwei mögliche Lösungen diskutiert: Eine Bündelung durch die Kommunen oder die Bündelung durch die Kammern. Hierbei seien einige Punkte zu bedenken, wie insbesondere die Haftung für Fehler des einheitlichen Ansprechpartners oder die Einbindung von nicht verkammerten Berufsgruppen. Die technologische Umsetzung ist bisher offen, das Spektrum reicht von mehrsprachigen Portalen bis hin zu eMail/Collaborations-Lösungen. Eine wichtige Herausforderung wird darin bestehen, den Zugriff auf die Daten datenschutzkonform zu realisieren. Im Hinblick auf die Mengengerüste, die bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu berücksichtigen sind, sind grundsätzlich zwei Konstellationen denkbar: Entweder eine Minimallösung, die ausschließlich den einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen aus Mitgliedsstaaten realisiert oder ein einheitlicher Ansprechpartner auch für inländische Unternehmen. Die zweite Alternative wird politisch favorisiert, da hiermit eine sog. Inländerdiskriminierung vermieden werden kann und Wettbewerbsnachteile für inländische Unternehmen. Unklar ist bisher, welches Ministerium für die Koordinierung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verantwortlich ist. Das BMWi hat die Federführung (Dienstleistungsrichtlinie als binnenmarktrelevante Regelung) aber als Deutschland Online Projekt gewinnt auch das BMI an Bedeutung. Um die weitere Entwicklung konstruktiv zu begleiten wird der AK E-Government eine Stellungnahme zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erarbeiten. Den Text der EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im Internet unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Europa/Wirtschaftsraum-Europa/dienstleistungsrichtlinie.html.