Oktober 2006
Das Europäische Parlament hat Stellung genommen zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) und den EU-Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen. Es lehht eine eigenständige Regelung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften in den EU-Vergaberichtlinien ab; ebenso wie die Einrichtung einer europäischen Agentur für ÖPP. Eine gesetzgeberische Initiative im Bereich der Konzessionen, die bisher nicht dem Vergaberecht unterliegen sowie eine rechtliche Klarstellung zu institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaften (IÖPP) sei aber notwendig. Für nähere Informationen klick hier.