Januar 2007
Neue Impulse für den Bürokratieabbau sind in Deutschland sowohl durch das Standardkostenmodell zu erwarten. Nach aktuellen Berechnungen entstehen durch Bürokratie für mittelständische Unternehmen jährlich pro Mitarbeiter Kosten iHv 2-4000 €, bei größeren Unternehmen jährlich 400-600€/Mitarbeiter. Durch das Programm „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“ verpflichtet sich die Bundesregierung, Bürokratiekosten (namentlich durch rechtlich vorgegebene Informationspflichten), die für Unternehmen, Bürger und Verwaltung entstehen, messbar zu senken und neue Informationspflichten zu vermeiden. Der Kabinettsbeschluss steht im Internet unter
http://www.staat-modern.de/Anlage/original_1047883/Kabinettbeschluss.pdf.
Ein erster Schritt zur Senkung der Bürokratiekosten besteht darin, die konkreten Kosten zu ermitteln. Das Verfahren, das hierbei angewendet werden soll, ist das sog. Standard-Kosten-Modell. Staatsminister Dr. Beus (Bundeskanzleramt) setzt sich als „Koordinator der Bundesregierung“ für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung für die Umsetzung des SKM ein. Beim Statistischen Bundesamt sorgt ein Team mit etwa 100 Mitarbeitern für die Einführung und Durchführung der Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkosten-Modells. Als Steuerungsgremium des Bürokratieabbauprogramms wird die Runde der beamteten Staatssekretäre als Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau unter dem Vorsitz des Koordinators für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung eingesetzt. Dem Ausschuss gehören die für Bürokratieabbau zuständigen beamteten Staatssekretäre der Ressorts und als Vorsitzende die Koordinatorin der Bundesregierung an.