BITKOM Stellungnahme zum Regierungsentwurf Urheberrecht 2. Korb
Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 22. März 2006 und Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Mai 2006
Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt, mit dem das deutsche Urheberrecht modernisiert werden soll. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2006 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Nachdrücklich begrüßt BITKOM, dass der Gesetzgeber an der Obergrenze für die pauschalen Abgaben in Höhe von fünf Prozent vom durchschnittlichen Gerätepreis festhält. Diese Begrenzung ist dringend erforderlich, um überhöhte Abgabenforderungen zu vermeiden. Die Urheber erhalten nach der geplanten Neuregelung mindestens so hohe Abgaben wie derzeit. Die Abgaben sollten aber nicht wahllos auf alle Geräte, mit denen nur im Ausnahmefall kopiert wird, ausgeweitet werden. Es sollte daher im Gesetzentwurf dabei bleiben, dass Geräte nur dann mit pauschalen urheberrechtlichen Abgaben belastet werden, wenn die Nutzer mit ihnen auch in nennenswertem Umfang urheberrechtlich relevante Dateien kopieren. Für dringend erforderlich erachtet BITKOM, in dem Gesetzesentwurf klarzustellen, dass Kopien im Internet nicht mit einer Pauschalabgabe belegt werden dürfen.